Wir beraten Sie nach §37 Abs. 3 SGB XI

Vor-Ort Beratung §37 Abs. 3 SGB XI
Wenn Sie zuhause gepflegt werden und ausschließlich Pflegegeld beziehen, besteht ab Pflegegrad 2 die gesetzliche Verpflichtung, regelmäßig eine Beratung nach § 37 Abs. 3 SGB XI in Anspruch zu nehmen.
Dieser sogenannte Beratungseinsatz dient der Qualitätssicherung Ihrer häuslichen Pflege und unterstützt Sie und Ihre pflegenden Angehörigen - insbesondere dann, wenn kein ambulanter Pflegedienst beteiligt ist.
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Wie läuft der Beratungstermin bei Pflege Daheim Krefeld ab?
- Der Berater erhebt Ihre persönlichen Daten und hält Termin und Dauer schriftlich fest.
- Er beurteilt gemeinsam mit Ihnen die Pflege- und Betreuungssituation aus Ihrer Perspektive.
- Zusätzlich bewertet er die Situation fachlich und überprüft, ob die häusliche Pflege gesichert ist.
- Danach werden konkrete Empfehlungen ausgesprochen – etwa zu Pflegehilfsmitteln, Entlastungsmöglichkeiten oder Wohnanpassungen.
Sie können Fragen stellen und erhalten praktische Hinweise, etwa zu Hilfsmitteln, Pflegekursen oder Wohnraumanpassung.
Lassen Sie sich das ausgefüllte Formular – inklusive Einwilligung zur Übermittlung an die Pflegekasse – kopieren, damit Sie es für Ihre Unterlagen haben.
Welche Vorteile bringt Ihnen die Beratung?
- Sie erhalten wertvolle Hinweise zur Pflege zuhause und können gemeinsam mit dem Berater mögliche Verbesserungen besprechen.
- Regelmäßige Beratungstermine schaffen fortlaufende Begleitung und ermöglichen Anpassungen bei Bedarf.
- Schon ab Pflegegrad 1 – sofern Sie nur Sachleistungen erhalten – ist ein halbjährlicher Beratungseinsatz freiwillig möglich, etwa zur Beantragung von Hilfsmitteln oder zur Vorbereitung auf eine mögliche Höherstufung.
Videoberatung als flexible Option
Seit der COVID‑19-Pandemie ist die Beratung auch digital oder telefonisch möglich – als Alternative zum Hausbesuch per Videokonferenz. Diese Möglichkeit ist bis voraussichtlich 31. März 2027 verlängert. Allerdings müssen die erste Beratung und jede zweite darauffolgende persönlich vor Ort stattfinden.
Wer bezahlt den Beratungseinsatz?
- Kostenträger für Versicherte mit Pflegegeld: Die Pflegekasse trägt die Kosten direkte – Sie zahlen nichts und brauchen auch nichts vorzulegen.
- Für privat Versicherte: Sie erhalten eine Rechnung, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen, um eine Erstattung zu erhalten.
Fristen und Pflichten – was Sie beachten sollten
Die Beratungspflicht hängt vom Pflegegrad ab:
PflegegradHäufigkeit der BeratungZeitraum
2 & 3
2× jährlich (alle sechs Monate)
1. Jan-30. Jun / 1. Jul-31. Dez
4 & 5
4× jährlich (vierteljährlich)
Quartal 1-4 (jeweils 3 Monate)
Diese Termine müssen Sie eigenständig organisieren – normalerweise erhalten Sie von der Pflegekasse mit dem Pflegegradbescheid auch eine erste Frist. Verpassen Sie einen Termin, droht zunächst eine Kürzung des Pflegegelds; bei wiederholtem Versäumnis kann das Pflegegeld komplett entfallen.
Stimmen Sie sich frühzeitig mit Pflege Daheim Krefeld ab – wir unterstützen Sie gerne bei der Koordination der Termine und der Kommunikation mit Ihrer Pflegekasse.
Wer darf den Beratungseinsatz durchführen?
Durchgeführt werden darf die Beratung nur von:
- Qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eines zugelassenen Pflegedienstes, oder
- Pflegeberaterinnen und ‑beratern, die ebenfalls für solche Besuche qualifiziert sind.
Sie haben das Recht, den Anbieter für die Beratung zu wählen – solange er anerkannt und mit Ihrer Pflegekasse vertraglich verbunden ist. Pflege Daheim Krefeld ist entsprechend qualifiziert – sprechen Sie uns gerne direkt an.
Unterschiede zwischen Beratung nach § 37 Abs. 3, § 7a und § 45 SGB XI
- § 37 Abs. 3 SGB XI – verpflichtender, wiederkehrender Beratungseinsatz zur Qualitätssicherung häuslicher Pflegeleistungen.
- § 7a SGB XI – einmalige, häufig initiale Beratung zur Unterstützung bei der Pflegeplanung – etwa durch Versorgungspläne.
- § 45 SGB XI – Kombination aus Beratung und Schulung (Pflegekurs), um Belastungen zu mindern und Pflegepraktiken zu verbessern – insbesondere für pflegende Angehörige.
Bitte nennen Sie beim Beratungsgespräch stets den entsprechenden §, damit keine Verwechslungen entstehen.
Warum Sie den Beratungseinsatz als Chance sehen sollten
Pflegeberater Marc‑André Hofheinz betont: Der Beratungseinsatz ist kein Kontrolltermin. Vielmehr ist er eine Gelegenheit, aktiv Unterstützung zu gestalten – etwa durch konkrete Fragestellungen, Dokumentation Ihres Pflegealltags (zum Beispiel in einem Pflegetagebuch), oder um Hinweise auf einen zu niedrigen Pflegegrad zu geben. Auf Basis seiner Beobachtungen kann eine Höherstufung veranlasst werden.
Pflege Daheim Krefeld: Ihr Weg zur sicheren Betreuung zuhause
- Die Beratung gemäß § 37 Abs. 3 SGB XI ist unverzichtbar für Pflegebedürftige mit ausschließlich Pflegegeld (ab Pflegegrad 2).
- Pflege Daheim Krefeld begleitet Sie routiniert: bei der Organisation, der Durchführung und der Vorbereitung – persönlich oder digital.
- Nutzen Sie die Beratung als Instrument, Ihre häusliche Pflegesituation nachhaltig zu verbessern – wir stehen Ihnen zur Seite.

